Allgemeine Fahrbedingungen

Änderungen der Fahrpläne bleiben vorbehalten. Mit dem Erscheinen der neuen Fahrpläne verlieren die, bis dahin aktuellen, Pläne ihre Gültigkeit.

Eine Gewähr für die Einhaltung der Fahrpläne, Anschluss oder Ausführung der Fahrten wird nicht übernommen.

Bei ungünstigem Wetter oder aus anderen Gründen, kann eine angetretene Fahrt geändert oder abgebrochen werden. Erstattungs- und Entschädigungsansprüche sind für solche Fälle ausgeschlossen.

Vollbesetzte Schiffe können vor der Zeit abfahren.

Der Stadtwerke Neuruppin GmbH bleibt der Einsatz, anderer als im Fahrplan namentlich genannter Schiffe, in jedem Fall vorbehalten.

Auskünfte werden nach bestem Wissen erteilt.

Den Anordnungen des Aufsichtspersonals und der Schiffsführer ist im Interesse eines geregelten Verkehrs und zur Sicherheit der Fahrgäste, gemäß 03/1.07/.9.04/9.05 und 9.06 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, unbedingt Folge zu leisten.

Die private Benutzung von Musikinstrumenten sowie Tonwiedergabegeräten ist an Bord nicht gestattet.

Fahrscheine können an Bord, im Tourismus-Service BürgerBahnhof, Karl-Marx-Straße 1 oder im Büro der Fahrgastschifffahrt, An der Seepromenade 10 in 16816 Neuruppin, gelöst werden. Sie sind während der Fahrt aufzubewahren und den zuständigen Kontrolleuren auf Verlangen vorzuzeigen. Die Fahrscheine sind nur am Tag der Lösung gültig.

Wird bei einer Fahrscheinprüfung kein gültiger Fahrschein vorgelegt, so ist der erforderliche Fahrschein nachzulösen und eine Nachlösegebühr von EUR 30,00 zu entrichten. Die Zahlung der Nachlösegebühr hat sofort zu erfolgen.

Ermäßigungen sind in den Fahrplänen ausgewiesen.

Gutscheine jeglicher Art gelten immer für das betreffende Jahr. Eine Barauszahlung sowie eine Verlängerung der Laufzeit ist ausgeschlossen.

Bei nichtangetretenen Fahrten leisten wir für gelöste Fahrscheine keine Rückerstattung.

Für Reduzierungen der Personenzahl bei Gruppenfahrkarten (Voucher), die im Vorverkauf erworben wurden, werden keine Fahrgelderstattungen vorgenommen.

Fahrtunterbrechung ist nur bei gebuchter Hin- und Rückfahrt gestattet. Eine Rückvergütung nicht gefahrener Strecken kann nicht gewährt werden.

Die Durchführung der angezeigten Fahrten kann unterbleiben, wenn nicht mindestens 20 Fahrkarten für die betreffende Fahrt verkauft worden sind.

Kommt eine dieser Fahrten wegen zu geringer Beteiligung nicht zur Ausführung, so wird der entrichtete Fahrpreis in voller Höhe zurückgezahlt.

Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Eltern bzw. den Begleitpersonen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Kinder durch deren Verhalten an Bord nicht gefährdet ist.

Fahrräder und Kanus werden aus Gründen der Sicherheit nur auf dem Fahrgastschiff "Gustav Kühn" befördert. Informationen dazu erhalten Sie im Büro der Fahrgastschifffahrt, An der Seepromenade 10 oder beim Tourismus-Service BürgerBahnhof, Karl-Marx-Straße 1 in 16816 Neuruppin.

Hunde sind kurz an der Leine zu halten. An Bord besteht Maulkorbzwang. Für jeden Hund ist der halbe Fahrpreis zu entrichten. Blinden- und Schoßhunde werden frei befördert.

Sperrige Gepäckstücke können nur, soweit Platz vorhanden ist, gegen Entrichtung des halben Fahrpreises mit befördert werden. Ausgeschlossen sind alle feuergefährlichen Gegenstände.

Fundsachen sind sofort an den Schiffsführer, zwecks Weiterleitung an das Büro der Fahrgastschifffahrt, An der Seepromenade 10 oder zum Tourismus-Service BürgerBahnhof, Karl-Marx-Straße 1 in 16816 Neuruppin, zu übergeben.

Für Beschädigungen an den Schiffen, sowie deren Einrichtung und Inventar, den Landebrücken usw. haftet, auch ohne Nachweis des Verschuldens, der Fahrgast, der den Schaden verursacht hat. Bei Schiffscharterungen haftet ggf. der Charterer.

Beschwerden sind, nach Unterrichtung des Schiffsführers, an die Stadtwerke Neuruppin GmbH, Abteilung Fahrgastschifffahrt, Heinrich-Rau-Straße 3 in 16816 Neuruppin zu richten.

Den Anordnungen des Aufsichtspersonals und der Schiffsführer ist im Interesse eines geregelten Verkehrs und zur Sicherheit der Fahrgäste, gemäß 03/1.07/.9.04/9.05 und 9.06 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, unbedingt Folge zu leisten.

Die Stadtwerke Neuruppin GmbH, Abt. Fahrgastschifffahrt ist nicht verpflichtet, die Einhaltung der getroffenen Anordnungen zu überwachen.

Bei Zuwiderhandlungen haftet der Schuldner.

Stadtwerke Neuruppin GmbH